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Allgemeine Geschäftsbedingungen

MetaKraft GmbH (MetaKraft)

(I) Geltungsbereich und Schriftformerfordernis

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von der MetaKraft GmbH, eine Gesellschaft nach Schweizer Recht, mit Sitz in Sirnach, Schweiz („MetaKraft“), im Rahmen der Nutzung aller Fitness-, Trainingsanlagen und/oder Trainingseinheiten („Trainingseinheit“), bzw. Fitnesskurse („Kurs“), von MetaKraft gegenüber deren Kunden („Mitglied“).

2. Individuelle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, gehen den entsprechenden AGB vor. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten unverändert für die entsprechende Geschäftsbeziehung.

3. Diese AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der MetaKraft durch das Mitglied. Wenn das Mitglied den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Mitglieds wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass MetaKraft diese schriftlich anerkannt.

4. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform nur gleichgestellt, wenn dies von den Vertragsparteien besonders vereinbart ist.

5. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende ersetzen.

 

(II) Anmeldebedingungen

1. Die Kursanmeldung erfolgt ausschliesslich in schriftlicher Form via Internet mit dem Online Formular oder handschriftlich ausgefülltem und unterschriebenem Anmeldetalon der MetaKraft und ist verbindlich. Da die Kurstermine resp. die Teilnehmerzahl begrenzt sind, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2. Ein Vertrag kommt nur mit der schriftlichen Anmeldebestätigung von MetaKraft zustande.

3. Die Kurse werden als Einzeltraining (Personaltraining) durchgeführt und sind auch als Paar- und Partnertraining möglich.

 

(III) Trainingseinheiten, Preise

1. MetaKraft bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach dem einzelnen Vertrag.

2.  Die Trainingseinheiten und Preise der Kurse sowie die Fälligkeiten der Gebühren sind im
Anhang 1 beschrieben. Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung zu den Trainingseinheiten und/oder Kursen.

3. MetaKraft behält sich das Recht vor, den
Anhang 1 jederzeit zu ändern. Die Änderungen gelten ebenfalls für die laufenden Trainingseinheiten und Kurse.  

 

 (IV) Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle. Das Foto wird nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsauflösung gelöscht.

3. Einzelne Trainingseinheiten und/oder Kurse können mit vorheriger Zustimmung von MetaKraft durch andere, vom Mitglied bestimmten Personen, abtrainiert werden.

 

(V) Trainingstermin

1. Die Trainings- und/oderKurstermine werden vom Mitglied im Voraus mit MetaKraft vereinbart.

2. Bleibt das Mitglied unentschuldigt vom Training fern, so gilt die vereinbarte Trainings- und/oder Kurseinheit als abtrainiert. Jegliche Kostenerstattungen und/oder Ersatztermine sind ausgeschlossen.

3. Bleibt das Mitglied entschuldigt (infolge Krankheit und/oder Unfall) vom Training fern, und informiert MetaKraft mindestens 24 Stunden im Voraus darüber, so wird ein Ersatztermin für die Trainingseinheit festgelegt. Jegliche Kostenerstattungen sind ausgeschlossen.

 

(VI) Stornierung, Sistierung

1. Die Trainingseinheiten und/oder Kurse können ausschliesslich kostenpflichtig storniert und/oder sistiert werden. In diesem Fall sind die gesamten Gebühren gemäss Anhang 1 für die vom Mitglied gebuchten Trainingseinheit und/oder Kurs fällig.

2. Bei Krankheit und/oder Unfall besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes die Trainingseinheiten und/oder Kurse zu einem späteren Zeitpunkt innert Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der Sistierung zu besuchen. Für die Sistierung erhebt MetaKraft eine einmalige Gebühr von 75 CHF.

 

(VII) Durchführung der Trainingseinheiten und/oder Kurse

1. Die Trainingseinheiten und/oder Kurse werden gemäss dem jeweilig massgebenden Plan („Plan“), von MetaKraft durchgeführt. MetaKraft behält sich das Recht vor, den Plan jederzeit einseitig zu ändern.

2. Bei Ausfall einer Trainingseinheit durch Unfall, Krankheit des Kurs-, oder Trainingsleiters sowie anderen von der MetaKraft nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Bei Stornierung von Trainingseinheiten und/oder Kurse durch MetaKraft werden die geleisteten Zahlungen für die durch Absage betroffene Trainingseinheit ohne Abzug zurückerstattet.

 

(VIII) AGB, Betriebsordnung, Anweisungen

1.  Das Mitglied verpflichtet sich, diese AGB und die Betriebsordnung von MetaKraft einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gelten jeweils die lokalen Betriebsordnungen und Regeln der besuchten Anlagen.

 

(IX) Haftung, Verantwortung

1. Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen inner- und ausserhalb der Trainings- und/oder Kurseinheit und kommt für verursachte Schäden selbst auf.

2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Trainingseinheiten und/oder Kurse kein Ersatz für medizinische und/oder psychologische Behandlungen sind.

3. Das Mitglied verpflichtet sich, körperliche oder psychische Erkrankungen, die ein Risiko für die Trainings- und/oder Kursteilnahme und dessen Ablauf bedeuten könnten, mit dem eigenen Arzt/Therapeuten zu besprechen und die Seminarleitung im Vorfeld davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer psychischen Erkrankung oder psychiatrischen Diagnose kann das Training nicht begonnen werden. Die Trainings- und/oder Kursleitung kann ein Mitglied für die Fortsetzung eines Trainings / eines Kurses ausschliessen, wenn die weitere Teilnahme eine nicht zu verantwortende Überforderung dieser Person oder der Leitung bedeuten könnte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Trainings- und/oder Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht.

4.  Die Benützung der Anlagen und Einrichtungen von MetaKraft erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von MetaKraft und/oder ihres Personals ausgeschlossen.

5. MetaKraft haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, usw. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Für Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt MetaKraft keinerlei Haftung.

6.  Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

 

(X) Trainings- und/oder Kurserfolg

1. Die Haftung von MetaKraft für einen jeweiligen Trainings- und/oder Kurserfolg ist ausgeschlossen.

 

(XI) Trainings- und/oder Kursunterlagen, Copyright

1. Das Mitglied erhält von MetaKraft die nötigen Trainings- und/oder Kursunterlagen.

2. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung sämtlicher Trainings- und/oder Kursunterlagen oder von Teilen daraus, sind MetaKraft vorbehalten.

3. Die Inhalte von Trainings- und/oder Kursunterlagen dürfen - weder als Ganzes noch auszugsweise - ohne die schriftliche Genehmigung von MetaKraft, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

(XII) Schutzrechte, Urheberrechte, Geheimhaltung

1. Sämtliche Rechte an Knowhow, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Marken, Ausstattungen und sonstigen Schutzrechten sowie Urheberrechte u. dgl. für die Trainings- und/oder Kursunterlagen sowie Methoden verbleiben bei MetaKraft oder deren Lizenzgebern.

2. Das Mitglied verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen Einzelheiten die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit MetaKraft bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

 

(XIII) Rechnungsstellung

1. MetaKraft akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Mitglied jeweils angezeigten Zahlungsarten.

2. Die Gebühren werden dem Mitglied gemäss
Anhang 1 in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind innert zehn Tagen nach Versand der Annahmemitteilung an MetaKraft jedoch spätestens vor Anfang der ersten Trainings- und/oder Kurseinheit zu entrichten.

3. Trifft die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages nicht innert zehn Tagen nach Versand der Annahmemitteilung bei MetaKraft jedoch spätestens vor Anfang des ersten Trainings- und/oder Kurseinheit ein, so tritt MetaKraft automatisch vom Vertrag zurück und ist zu keinerlei Leistungen gegenüber dem Mitglied verpflichtet.

4. Die Zustellung einer Rechnungskopie per Email ist kostenlos, für die Zustellung einer Rechnungskopie in gedruckter Form wird ein Unkostenbeitrag erhoben.

 

(XIV) Datenschutz

1. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass MetaKraft die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung zur Verfügung gestellten Daten (Personendaten, gebuchte Trainingseinheiten, Kurse, Kursbewertungen etc.) für weitergehende Zwecke, insbesondere Marketingzwecke verwenden kann.

2. MetaKraft hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ergänzend zu diesen AGB gilt die Datenschutzrichtlinie von MetaKraft.s

 

(XV) Änderungen

14.1 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Betriebsordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

 

(XVI) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Sirnach(Schweiz). MetaKraft kann darüber hinaus auch bei dem für den Sitz des Mitglieds zuständigen oder bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht klagen. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(Stand 04/2019)